Ehrenamtliche Betreuung

Wünschenswert ist es, dass Einzelpersonen Betreuungen ehrenamtlich übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Mitbürger und Mitbürgerinnen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 50 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Dies ist auch nach § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig, nach § 1897 Abs. 6 BGB sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor Berufsbetreuern zu bestellen.

Gerade am Anfang der Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer ist es wichtig, dass man in seine Aufgaben eingeführt wird. Eine wichtige Rolle kommt nach dem Betreuungsgesetz uns als Betreuungsvereinen zu. Betreuungsvereine werden in Rheinland Pfalz von Land und Kommune gefördert und deren Aufgaben bestehen unter anderem darin, (zukünftige) ehrenamtliche Betreuer und/oder Bevollmächtigte bei ihren Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.